Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
markdown
Am 1. Juni 2025 früh am Morgen stoppte die Polizei ein Auto.
Das war gegen 4:15 Uhr auf der Straße B37 in Bad Dürkheim.
Ein Ford fuhr merkwürdig.
Das Auto machte Schlangenlinien vor dem Polizeiauto.
Die Polizei überprüfte den 42-jährigen Fahrer.
Er hatte viel Alkohol im Blut.
Der Wert war über 2,5 Promille.
Promille bedeutet:
Wie viel Alkohol im Blut ist.
Zum Beispiel: 2,5 Promille heißt,
In 1000 Millilitern Blut sind mehr als 2,5 Milliliter reiner Alkohol.
Der Mann wollte nach Kaiserslautern fahren.
Die Polizei brachte ihn zur Wache.
Dort machte man eine Blutprobe.
Gegen den Fahrer läuft ein Verfahren.
Er machte sich strafbar wegen Trunkenheit am Steuer.
Die Polizei nahm ihm den Führerschein weg.
Mögliche Folgen sind:
Die Führerscheinstelle prüft noch,
ob er weiter Auto fahren darf.
Die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße war zuständig.
Sie informierte die Öffentlichkeit über den Fall.
So zeigt die Polizei:
Alkohol am Steuer geht nicht.
Alkohol am Steuer ist gefährlich.
Regelmäßige Kontrollen helfen, Unfälle zu verhindern.
Diese Polizei-Maßnahmen schützen alle:
Der Fall soll warnen und zum Nachdenken bringen.
Es ist wichtig, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen.
Besonders beim Fahren im Straßenverkehr.
```
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Di, 3. Jun um 14:16 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.