Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
In der Nacht zum 22. November gab es einen Streit.
Der Streit passierte auf der Kirmes in Lenterode.
Die Kirmes ist eine Volksfest-Veranstaltung.
Um 01:45 Uhr brach eine Schlägerei aus.
Mehrere Personen gerieten in eine körperliche Auseinandersetzung.
Das bedeutet: Sie schlugen sich.
Ein Gast verhielt sich falsch.
Falsch heißt: Er benahm sich schlecht.
Das störte die anderen Gäste sehr.
So wurde die Lage noch schlimmer.
Die Polizei kam schnell zum Ort.
Die Beamten griffen sofort ein.
Sie stoppten die Schlägerei schnell.
So wurde die Lage beruhigt.
Die Polizei schrieb Anzeigen wegen:
Hausfriedensbruch heißt:
Man ist in einem geschützten Bereich, wo man nicht sein darf.
Manche Leute wollten nicht mit der Polizei helfen.
Ein Mann störte die Polizei stark.
Er störte verbal und sogar mit Gewalt.
Das heißt: Er sprach und handelte gegen die Polizei.
Die Polizei stoppte das Verhalten vor Ort.
Der Mann bekommt nun ein Ermittlungsverfahren.
Das bedeutet: Die Polizei prüft sein Fehlverhalten.
Widerstand gegen Polizeibeamte heißt:
Man erschwert oder behindert die Arbeit der Polizei absichtlich.
Der Mann hatte 1,85 Promille Alkohol im Blut.
Das kann die Ursache für sein Verhalten sein.
Die Polizei ermittelt weiter.
Alle Betroffenen müssen sich nun erklären.
Die Polizei schreibt weitere Berichte.
Die Kirmes in Lenterode bleibt wegen dieses Vorfalls in Erinnerung.
Die Polizei handelte richtig und schnell.
So wurde Schlimmeres verhindert.
Die Lage beruhigte sich schnell wieder.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: So, 23. Nov um 13:04 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.