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Am Sonntagabend gab es einen Streit.
Zwei Jugendliche stritten sich vor einem Schnellrestaurant.
Das Restaurant steht in der Schachtstraße in Sondershausen.
Der Streit begann mit Worten.
Später trafen sie sich wieder.
Das zweite Treffen war schlimmer.
Bei dem zweiten Treffen drohte der 18-Jährige dem 14-Jährigen.
Der Ältere hatte eine waffenähnliche Sache dabei.
Es war eine Schreckschusswaffe.
Schreckschusswaffe:
Eine Waffe, die Platzpatronen oder Reizgas verschießt.
Sie sieht aus wie eine echte Waffe.
Man nutzt sie oft zur Selbstverteidigung oder als Signal.
Sie ist weniger gefährlich, aber kann Angst machen.
Die Polizei kam sofort zum Ort des Streits.
Die Polizeiinspektion Kyffhäuser und Kriminalpolizei kamen dazu.
Sie begannen sofort mit den Ermittlungen.
Noch am gleichen Abend fanden sie den 18-Jährigen.
Die Polizei nahm die Schreckschusswaffe weg.
Der 18-Jährige muss sich jetzt vor Gericht verantworten.
Die Polizei ermittelt wegen Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
Das Waffengesetz sagt:
Wer eine Schreckschusswaffe trägt, braucht einen kleinen Waffenschein.
Kleiner Waffenschein:
Eine Erlaubnis von der Behörde.
Sie darf man für Schreckschuss- und Signalwaffen haben.
Man braucht sie, wenn man die Waffe außerhalb von Zuhause trägt.
Solche Vorfälle sind gefährlich.
Sie zeigen, wie wichtig Sicherheit ist.
Darum ist Information und Vorsicht wichtig.
Man muss wissen, wie man mit Waffen und Scheinwaffen umgeht.
Die Polizei ermittelt weiter.
Wie die Justiz entscheidet, ist noch offen.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 12:08 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.