Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Abend stoppte die Polizei einen 17-jährigen E-Scooter-Fahrer.
Er fuhr in Sömmerda.
Der Junge hatte Drogen genommen.
Drogen sind Stoffe, die den Kopf verändern.
Der Zwischenfall passierte um 18:30 Uhr in der Frohndorfer Straße.
Dieser Fall zeigt erneut:
Sicherheit im Straßenverkehr ist sehr wichtig.
Das gilt besonders für E-Scooter und Drogen.
Die Polizei sah den jungen Fahrer und hielt ihn an.
Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten die Drogen.
Sie stoppten die Fahrt sofort.
Der Fahrer musste ins Krankenhaus.
Dort wurde ihm Blut abgenommen.
So wollte die Polizei Beweise sichern.
Der 17-Jährige bekommt ein Verfahren.
Das heißt, er bekommt eine Strafe.
Folgende Strafen warten auf ihn:
Diese Strafen sollen helfen:
Betäubungsmittel sind Stoffe, die den Kopf verändern.
Sie wirken berauschend und können unsicher machen.
Wer Betäubungsmittel nimmt, kann nicht mehr gut fahren.
Das ist im Straßenverkehr verboten.
Der Fall zeigt: Kontrollen sind wichtig.
Viele Jugendliche fahren gerne E-Scooter.
Für sie gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer.
Wer unter Drogen fährt, gefährdet sich und andere.
Die Polizei Erfurt sagt:
Aufklärung ist wichtig.
Prävention soll helfen, Unfälle zu verhindern.
Die Polizei verfolgt Verstöße genau.
Das gilt auch für E-Scooter-Fahrer unter Drogen.
Bitte beachten Sie:
Fahren Sie nie unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.
So schützen Sie sich und andere Menschen.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Do, 8. Jan um 13:15 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.