Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
In der Nacht zu Dienstag gab es einen Vorfall.
Er passierte draußen beim Klinikum Sömmerda.
Ein 29 Jahre alter Mann zeigte mehrere Male den Hitlergruß.
Der Hitlergruß ist eine verbotene Handbewegung aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Er rief auch laut andere verbotene Parolen.
Parolen sind politische Sprüche oder Rufe.
Der Mann war zuerst im Krankenhaus.
Er verließ das Krankenhaus ohne eine Untersuchung.
Später fand die Polizei ihn zu Hause.
Die Polizei brachte ihn mit einem Rettungswagen zurück ins Krankenhaus.
Die Polizei ermittelt jetzt gegen den Mann.
Der Grund: Er hat verbotene Symbole und Zeichen benutzt.
Das nennt man im Gesetz „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.
Was bedeutet das?
Die Polizei will so gegen rechtsextreme Taten vorgehen.
Sie will zeigen, dass politisch falsche Handlungen nicht erlaubt sind.
Das Ermittlungsverfahren hilft, Täter zu finden und zu bestrafen.
Es soll auch andere Menschen davon abhalten, solche Handlungen zu machen.
Die Landespolizeiinspektion Erfurt kümmert sich um den Fall.
Über neue Informationen informiert die Polizei die Öffentlichkeit.
So bleiben alle Menschen gut informiert über den Fall.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Di, 21. Okt um 13:16 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.