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In der Nacht vom 9. auf den 10. Februar 2026 überprüfte die Polizei Lastwagen.
Die Kontrolle fand auf der Straße B10 bei Landau statt.
Die Polizei wollte wissen:
Das Nachtfahrverbot bedeutet:
Lastwagen dürfen nachts nicht fahren.
Aber es gibt Ausnahmen.
Die Polizei kontrollierte zehn Lastwagen.
Fünf Fahrer hatten keine Erlaubnis für Nachtfahrten.
Diese fünf Punkte sind wichtig:
Erklärung: Ausnahmegenehmigung
Eine Ausnahmegenehmigung ist eine besondere Erlaubnis der Polizei oder anderer Behörden.
Mit dieser Erlaubnis darf man das Verbot zeitweise brechen.
Zum Beispiel: Das Nachtfahrverbot für Lastwagen gilt dann nicht.
Das Verbot soll helfen:
Die Polizei kontrolliert immer wieder.
So wollen sie sicher sein, dass sich alle an die Regeln halten.
Die Polizeidirektion Landau gab am 10. Februar 2026 eine Meldung heraus.
Sie will zeigen: Verstöße werden nicht geduldet.
Nur mit Erlaubnis darf man nachts fahren.
Es gibt keine weiteren Informationen zu der Kontrolle.
Bleiben Sie sicher im Straßenverkehr!
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Di, 10. Feb um 08:10 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.