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Am Montagabend kontrollierte die Bundespolizei einen 52-jährigen Mann.
Er kam aus der Türkei und war Beifahrer in einem Auto.
Das Fahrzeug hatte französische Kennzeichen.
Der Mann zeigte seinen türkischen Reisepass.
Die Polizei prüfte die Personalien.
Sie stellte fest, dass der Mann gesucht wurde.
Er hatte gegen ein Gesetz verstoßen.
Dieses Gesetz heißt „Gesetz über Haftpflichtversicherung ausländischer Fahrzeuge“.
Das bedeutet:
Eine „Ausschreibung zur Festnahme“ bedeutet:
Die Polizei sucht eine Person, um sie festzunehmen.
Das passiert zum Beispiel bei unbezahlten Strafen.
Die Polizei erklärte dem Mann die Situation.
Er konnte die Geldstrafe sofort bezahlen.
Daraufhin musste er nicht für 30 Tage ins Gefängnis.
Grenzkontrollen helfen, die Gesetze einzuhalten.
Polizei und Justiz arbeiten eng zusammen.
So können sie Probleme schnell klären.
Das schützt alle Menschen auf den Straßen.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Di, 12. Aug um 09:15 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.