Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Die Polizei in Aachen machte am Donnerstag, 18. September 2025, eine große Kontrolle.
Es ging um die Sicherheit im Verkehr.
Vor allem sollte das Verhalten gegenüber Radfahrern geprüft werden.
Die Polizei wollte Regelverstöße aufdecken und bestrafen.
Die Polizei maß die Geschwindigkeit bei etwa 1.600 Fahrzeugen.
Außerdem kontrollierte sie über 130 Fahrzeuge und 140 Personen.
Das Ziel war ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr.
Besonders die Radfahrenden standen im Mittelpunkt.
Das sind die Zahlen:
Viele Menschen haben Regeln nicht eingehalten.
Die Polizei gab fast 150 Verwarnungen.
Etwa 50 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wurden geschrieben.
Fünf Mal gab es Strafanzeigen.
Das bedeutet:
In der Bismarckstraße und im Frauenberger Viertel fuhren viele Fahrzeuge auf den Gehwegen.
Auf Gehwegen dürfen nur Fußgänger gehen.
20 Leute erhielten dafür ein Verwarngeld.
Verwarngeld heißt:
Eine kleine Geldstrafe für leichte Verkehrsverstöße.
Die Polizei gibt das Geld sofort vor Ort.
Ein 51-jähriger Radfahrer fuhr falsch.
Er fuhr auf dem Gehweg in die falsche Richtung.
Die Polizei kontrollierte ihn und fand einen Haftbefehl.
Haftbefehl heißt: Die Polizei sucht diese Person für eine Strafe.
Der Mann wurde festgenommen.
In Alsdorf kontrollierte die Polizei einen 34-jährigen Autofahrer.
Der Mann hatte keinen Führerschein.
Ohne Führerschein fahren ist eine Straftat.
Deshalb stellte die Polizei sein Auto sicher.
Der Fahrer war schon öfter erwischt worden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis heißt:
Fahren ohne gültigen Führerschein. Das ist verboten und kann Strafen geben.
Die Polizei will regelmäßig Verkehrskontrollen machen.
Das Ziel ist mehr Sicherheit für alle.
Die Polizei will, dass alle Verkehrsteilnehmer die Regeln beachten.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Polizei Aachen:
Originalmeldung der Polizei Aachen
Die Polizei zeigt mit dieser Kontrolle:
Sie will, dass alle sicher unterwegs sind.
Sie fordert mehr Rücksicht und Aufmerksamkeit von allen.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 08:58 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.