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Am Montagabend, den 12.05., passierte etwas Wichtigeres.
Ein Mann wurde bei der Einreise aus Frankreich festgenommen.
Die Polizei ist am Grenzübergang Rheinau.
Der Mann ist 33 Jahre alt.
Bei der Kontrolle prüften die Polizisten seine Daten.
Sie fanden heraus:
Gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor.
Das bedeutet, er soll ins Gefängnis.
Der Mann wurde schon im Januar 2025 verurteilt.
Ein Gericht in Deutschland schickte ihn ins Gefängnis.
Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren und sieben Monaten.
Der Mann lief seitdem weg.
Er war im Ausland, in Frankreich.
Bei der Kontrolle an der Grenze
erkannten die Polizisten den Haftbefehl.
Sie nahmen den Mann sofort fest.
Der Mann kam in eine Justizvollzugsanstalt.
Dort muss er seine Strafe absitzen.
Seine Strafe dauert noch 2 Jahre und 7 Monate.
Es gibt keine Infos,
ob es noch andere Ermittlungen gegen ihn gibt.
Was ist ein Vollstreckungshaftbefehl?
Das ist eine Anweisung vom Gericht.
Sie sagt: Der Verurteilte muss ins Gefängnis.
Das gilt, wenn er sich der Strafe entzieht.
Der Fall zeigt:
Grenzkontrollen sind wichtig.
Sie helfen, gesuchte Straftäter zu finden.
Polizei überprüft regelmäßig die Personen an den Grenzen.
So sorgt sie für Sicherheit.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Di, 13. Mai um 11:28 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.