Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
In Erfurt gab es einen Einbruchsversuch.
Das passierte zwischen Donnerstag und Freitag.
Die Täter wollten in ein Geschäftsgebäude.
Das Gebäude steht in der Walkmühlstraße.  
Im Gebäude sind eine Arztpraxis und eine Immobilienfirma.
Die Täter wollten dort etwas stehlen.  
Die Täter kamen ins Gebäude hinein.
Sie wollten die Tür der Arztpraxis aufbrechen.
Das ist aber nicht gelungen.  
Dann brachen die Täter zwei andere Türen auf.
Diese Türen führten aber in leere Büros.  
Die Täter fanden keine Wertgegenstände.
Sie gingen ohne Diebstahl weg.  
Die Täter beschädigten das Gebäude.
Der Schaden ist ungefähr 1.500 Euro groß.
Die Polizei ermittelt nun wegen versuchten Diebstahls.  
Was ist ein „besonders schwerer Fall des Diebstahls“?
Das heißt:  
Die Polizei sucht nach Zeugen.
Sie fragt:  
Sie möchten so weitere Einbrüche verhindern.
Die Polizei empfiehlt:
Die Polizei informiert, wenn es neue Erkenntnisse gibt.
Dann erfahren Sie mehr über den Fall und die Täter.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Mo, 27. Okt um 06:37 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.