Übersetzung in Einfache Sprache

Versuchter Diebstahl in Nordhorn

Am Freitag, den 16. Januar 2026, gab es einen Vorfall in Nordhorn.

Ein unbekannter Täter kletterte um 12 Uhr auf ein Privatgrundstück.

Das Grundstück liegt in der Tulpenstraße.

Der Täter ging in den Garten eines Reihenhauses.

Er öffnete die Tür eines Gartenhauses.

Er nahm aber keine Dinge mit.

Sachschaden und Ermittlungen

Der Täter hat keinen Diebstahl vollendet.

Trotzdem entstand Schaden von etwa 500 Euro.

Die Polizei untersucht den Fall.

Sie will herausfinden, was genau passiert ist.

Polizei bittet um Hilfe

Die Polizei sucht Zeugen.

Zeugen sind Menschen, die etwas gesehen haben.

Sie sollen sich bei der Polizei melden.

Jede Beobachtung kann wichtig sein.

Sie erreichen die Polizei unter der Nummer:

  • 05921/3090

Hinweise außerhalb der Dienstzeiten

Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten etwas wissen, melden Sie sich bitte.

Wenden Sie sich an die Polizei in Ihrer Nähe.

Begriffserklärung: Versuchter Diebstahl

Versuchter Diebstahl bedeutet:

  • Jemand versucht, etwas wegzunehmen.
  • Er schafft es aber nicht ganz.
  • Es wird nichts gestohlen.

Weitere Informationen

Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim beantwortet Ihre Fragen.

Die Polizei hofft auf Ihre Hilfe.

So kann der Fall schnell geklärt werden.


Ende des Artikels.

Autor: Blaulichtreport

Der Autor schreibt auch andere Artikel.

Hier findest du alle Artikel des Autors.

Veröffentlicht am: Heute um 07:31 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

Hintergrundbild von Blaulichtreport
Profilbild von Blaulichtreport
Blaulichtreport

Umfrage

Wie reagieren Sie, wenn Sie Zeuge eines versuchten Diebstahls auf einem privaten Grundstück werden?
Sofort die Polizei rufen – Sicherheit geht vor!
Lieber erst abwarten und Beweise sammeln, bevor ich handle.
Direkt den Täter zur Rede stellen, wenn er noch da ist.
Gar nicht eingreifen – das ist mir zu riskant.
Ich informiere den Eigentümer und überlasse ihm die Entscheidung