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Ein junger Mann hat einen anderen Mann angegriffen.
Der Angriff war gefährlich.
Ein 20-jähriger Mann ist der Täter.
Der andere Mann ist 21 Jahre alt.
Der 20-Jährige griff den 21-Jährigen plötzlich an.
Er verletzte ihn leicht am Hals.
Die Verletzung war nicht schlimm.
Der Verletzte brauchte keinen Arzt.
Der Täter schrieb dem Opfer schlimme Nachrichten.
Darin waren Beleidigungen und Drohungen.
Die Polizei war schon früher an dem Ort.
Dann ging der Verletzte nach Kirchentellinsfurt.
Der Täter folgte ihm.
Die Polizei bekam einen Notruf.
Um 20:30 Uhr nahm die Polizei ihn fest.
Er war am Tatort auf einem Radweg.
Er hatte zwei Messer bei sich.
Er hatte ein gestohlenes E-Bike dabei.
In der Nähe fand die Polizei eine Pfefferpistole.
Alle Gegenstände nahm die Polizei mit.
Am nächsten Tag kam der Täter zum Richter.
Der Richter gab einen Haftbefehl.
Das bedeutet: Der Täter muss ins Gefängnis.
Er kommt sofort dorthin.
Ein Haftbefehl ist ein Beschluss vom Richter.
Er erlaubt der Polizei die Festnahme.
Der Haftbefehl kommt oft bei großer Tatgefahr.
Auch wenn Fluchtgefahr besteht.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln weiter.
Sie sammeln Beweise für die Tat.
Das Verfahren geht weiter.
Sie können beim Polizeipräsidium Reutlingen Fragen stellen.
Dort bekommt man mehr Informationen.
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Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Mo, 14. Jul um 13:05 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.