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Am Montagmorgen gab es einen Streit vor dem Gericht.
Eine 47 Jahre alte Frau wollte nicht mitgehen.
Die Polizei sollte sie zum Gericht bringen.
Die Frau sollte dort als Zeugin sprechen.
Sie kam aber nicht, obwohl sie geladen war.
Das Gericht befahl der Polizei, sie zu holen.
Die Frau kam zum Haupteingang vom Gericht.
Sie versuchte, vor der Polizei wegzulaufen.
Die Polizisten hielten sie fest.
Die Frau wehrte sich stark:
Zum Glück gab es keine Verletzten.
Weder die Polizisten noch die Frau wurden verletzt.
Der Gerichtstermin fand später nicht statt.
Die Frau sollte eigentlich an dem Tag sprechen.
Der Termin wurde aber kurzfristig abgesagt.
Trotzdem hat ihr Widerstand Folgen.
Sie bekommt jetzt ein Ermittlungsverfahren.
Das heißt, es gibt ein Untersuchungsverfahren.
Das ist, wenn man sich nicht anordnet.
Man widersetzt sich der Polizei oder anderen Amtspersonen.
Das ist in Deutschland verboten.
Es kann eine Strafe geben.
Es ist wichtig, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten.
Widerstand gegen Polizei kann Probleme bringen.
Dann gibt es oft mehr Untersuchungen und Strafen.
Die Polizei in Pirmasens ermittelt noch.
Sie wird später mehr Informationen geben.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Di, 2. Sep um 09:39 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.