Übersetzung in Einfache Sprache

Wildunfall auf der Landstraße

Am Samstag, den 08.11.2025, gab es einen Wildunfall.
Der Unfall passierte zwischen Dingelstädt und Silberhausen.

Ein Autofahrer sah ein schwer verletztes Reh am Straßenrand.
Er rief sofort die Polizei an.

Die Polizei kam kurz danach zum Unfallort.
Das Reh hatte starke Verletzungen am Bauch.
Es konnte sich nicht mehr bewegen.

Was machte die Polizei?

Die Polizisten mussten das Tier erlösen.
"Erlösen" heißt: Das Tier bekam keine Schmerzen mehr.
Sie haben das Reh mit mehreren Schüssen eingeschläfert.

Unfallflucht ist verboten

Der Fahrer, der das Reh verletzte, fuhr weg.
Er verließ den Unfallort.

Das ist verboten und heißt Unfallflucht.
Die Polizei ermittelt jetzt gegen Unbekannt.

Nach dem Tierschutzgesetz ist Unfallflucht strafbar.
Das Gesetz schützt Tiere vor Schmerzen und Leiden.
Es sagt auch: Menschen müssen helfen.

Tierschutzgesetz:

  • Schützt Tiere vor Schmerzen und Leiden.
  • Verlangt, dass Menschen Tiere gut behandeln.

Was tun bei einem Wildunfall?

Die Polizei sagt:
Wenn Sie einen Wildunfall haben, rufen Sie sofort an.

Sie können anrufen bei:

  • Polizeinotruf
  • Rettungsleitstelle

So leiden verletzte Tiere nicht unnötig weiter.
Auch andere Menschen werden geschützt.

Wichtige Tipps von der Polizei

  • Sichern Sie die Unfallstelle ab.
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
  • Rufen Sie sofort die Polizei oder Rettung.
  • Berühren Sie das verletzte Tier nicht.
  • Bleiben Sie am Unfallort.
  • Unfallflucht ist strafbar — helfen Sie!

Warum ist das so wichtig?

Wer einen Unfall mit Wildtieren hat, trägt Verantwortung.
Schnelle Hilfe vermeidet Leid für das Tier.
Sie schützen auch sich und andere Menschen.
Und Sie bleiben vor Problemen mit dem Gesetz sicher.


Ende des Artikels.

Autor: Blaulichtreport

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Veröffentlicht am: Heute um 13:33 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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Tiere ignorieren, Wildunfälle sind eben Pech im Straßenverkehr.
Andere warnen, aber selbst nicht eingreifen – das ist Sache der Polizei.