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Am Samstag, den 08.11.2025, gab es einen Wildunfall.
Der Unfall passierte zwischen Dingelstädt und Silberhausen.
Ein Autofahrer sah ein schwer verletztes Reh am Straßenrand.
Er rief sofort die Polizei an.
Die Polizei kam kurz danach zum Unfallort.
Das Reh hatte starke Verletzungen am Bauch.
Es konnte sich nicht mehr bewegen.
Die Polizisten mussten das Tier erlösen.
"Erlösen" heißt: Das Tier bekam keine Schmerzen mehr.
Sie haben das Reh mit mehreren Schüssen eingeschläfert.
Der Fahrer, der das Reh verletzte, fuhr weg.
Er verließ den Unfallort.
Das ist verboten und heißt Unfallflucht.
Die Polizei ermittelt jetzt gegen Unbekannt.
Nach dem Tierschutzgesetz ist Unfallflucht strafbar.
Das Gesetz schützt Tiere vor Schmerzen und Leiden.
Es sagt auch: Menschen müssen helfen.
Tierschutzgesetz:
Die Polizei sagt:
Wenn Sie einen Wildunfall haben, rufen Sie sofort an.
Sie können anrufen bei:
So leiden verletzte Tiere nicht unnötig weiter.
Auch andere Menschen werden geschützt.
Wer einen Unfall mit Wildtieren hat, trägt Verantwortung.
Schnelle Hilfe vermeidet Leid für das Tier.
Sie schützen auch sich und andere Menschen.
Und Sie bleiben vor Problemen mit dem Gesetz sicher.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 13:33 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.