Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am 22. Januar gab es eine Kontrolle in Kehl.
Kehl liegt an der Grenze zwischen Deutschland und Frankreich.
Die Bundespolizei überprüfte eine Straßenbahn.
Die Straßenbahn kam aus Frankreich.
Bei der Kontrolle fanden Polizisten einen 20-jährigen Mann.
Er kommt aus Tunesien.
Die Polizei prüfte die Papiere der Fahrgäste.
Dabei stellte sie fest:
Der Mann hatte einen Haftbefehl.
Das bedeutet: Er muss ins Gefängnis.
Der Haftbefehl war wegen Diebstahls.
Die Polizei sagt: Er muss 120 Tage ins Gefängnis.
Es gab noch einen weiteren Haftbefehl.
Dieser heißt Untersuchungshaftbefehl.
Das ist ein richterlicher Beschluss.
Er gilt vor einer Verurteilung.
Die Polizei nimmt den Mann deshalb fest.
Der Grund ist: Gefahr für andere oder Fluchtgefahr.
Nach der Festnahme kam der Mann ins Gefängnis.
Ein Untersuchungshaftbefehl bedeutet:
Eine Person wird eingesperrt, bevor das Gericht entschieden hat.
Das passiert, wenn die Person fliehen könnte.
Oder wenn sie Beweise vernichten könnte.
Oder wenn sie erneut etwas Schlimmes machen könnte.
Grenzkontrollen helfen, die Sicherheit zu verbessern.
Gerade bei Verbindungen zwischen zwei Ländern sind sie wichtig.
Die Bahn zwischen Frankreich und Kehl ist so ein Beispiel.
Viele Behörden arbeiten dabei zusammen.
Diese Zusammenarbeit hilft, Kriminalität zu verhindern.
Die Bundespolizei Offenburg koordiniert diese Kontrollen.
Mehr Informationen zum Fall gibt es noch nicht.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Fr, 23. Jan um 10:27 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.