Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
markdown
Am Abend des 19. Mai gab es einen Vorfall in Kerpen.
Die Polizei nahm zwei Menschen bei einem Supermarkt fest.
Es handelt sich um eine 19-jährige Frau und ihren 39-jährigen Begleiter.
Sie sollen Lebensmittel aus einem Außenlager gestohlen haben.
Ein Außenlager ist ein Lager draußen am Supermarkt.
Die Polizei untersucht den Fall weiter.
Der Vorfall war um 21:45 Uhr in der Straße „Schlichshof“.
Ein Zeuge sah die beiden unter einem Zaun hindurchkriechen.
Der Zaun schützt den Supermarkt und das Lager.
Der Zeuge rief sofort die Polizei.
Die Polizei kam schnell zum Supermarkt.
Sie umstellte das Gebäude.
Die Polizei fand die beiden Verdächtigen im Außenlager.
Es lagen Lebensmittel bereit zum Mitnehmen.
Viele Waren waren schon abgelaufen.
Abgelaufen bedeutet: Das Haltbarkeitsdatum ist vorbei.
Die Polizei sah, dass eine Tür am Kühllager aufgebrochen war.
Die beiden Verdächtigen hatten keine Ausweise dabei.
Deshalb nahm die Polizei sie vorläufig fest.
Bei der Überprüfung stellte die Polizei fest:
Der Mann hat keinen festen Wohnsitz.
Es gibt einen Haftbefehl gegen den Mann.
Haftbefehl:
Ein Haftbefehl ist eine richterliche Anordnung.
Er erlaubt der Polizei, eine Person festzunehmen.
Die Polizei kann die Person deshalb nehmen, wenn sie verdächtigt wird oder fliehen könnte.
Die Kriminalpolizei sucht jetzt weitere Informationen.
Die Polizei sagt: Die Ermittlungen dauern an.
Die Öffentlichkeit kann bei Fragen die Behörde anrufen.
Kontakt:
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Di, 20. Mai um 20:26 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.