Festnahme in Kehl: Haftbefehl gegen Franzosen umgesetzt
Polizei verhindert Freiheitsstrafe durch Geldstrafe – Bedeutung grenzüberschreitender Kontrollen am OberrheinAm 19. Juli wurde ein 38-jähriger französischer Staatsbürger in Kehl von der Bundespolizeiinspektion Offenburg festgenommen, da gegen ihn ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Der Haftbefehl hätte eine 40-tägige Freiheitsstrafe nach sich gezogen, konnte jedoch durch Begleichung einer Geldstrafe durch einen Angehörigen abgewendet werden. Der Fall zeigt das konsequente Vorgehen der Polizei bei der Vollstreckung von Haftbefehlen und unterstreicht die Bedeutung grenzüberschreitender Kontrollen im deutsch-französischen Raum.