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Am 7. Februar kontrollierte die Bundespolizei einen Fernbus.
Der Bus kam aus Frankreich.
Die Polizei überprüfte die Passagiere.
Dabei wurde ein Mann aus Rumänien festgenommen.
Er ist 30 Jahre alt.
Gegen ihn gab es einen Haftbefehl.
Ein Haftbefehl heißt: Die Polizei darf eine Person festnehmen.
Der Mann hatte ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren.
Er musste eine Geldstrafe bezahlen.
Das Geld bezahlte er nicht.
Das Gesetz sagt:
Wer die Strafe nicht zahlt, muss ins Gefängnis.
Der Mann muss jetzt 13 Tage in Haft.
Das nennt man Ersatzfreiheitsstrafe.
Kontrollen an der Grenze helfen der Polizei.
Sie finden Menschen mit Haftbefehl.
Die Polizei kann sie festnehmen.
Das sorgt für mehr Sicherheit.
Offene Strafen werden dadurch durchgesetzt.
Die Bundespolizei in Offenburg leitete die Kontrolle.
Sie gab Infos zum Ablauf.
Mehr Details zum Fall oder zur Person gibt es nicht.
Haftbefehl:
Die Polizei darf jemanden festnehmen.
Ein Richter gibt den Befehl.
Fahrerlaubnis:
Das ist die Erlaubnis, Auto zu fahren.
Ohne Fahrerlaubnis darf man nicht fahren.
Ersatzfreiheitsstrafe:
Das ist eine Strafe im Gefängnis.
Die Strafe kommt statt der Geldstrafe.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Mo, 9. Feb um 10:09 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.