
Festnahme am Rastatter Bahnhof
Polizei kontrolliert Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz – Haft konnte abgewendet werdenFestnahme am Rastatter Bahnhof
Ein afghanischer Staatsangehöriger wurde am Bahnhof Rastatt wegen eines Haftbefehls festgenommen, konnte aber durch die Zahlung einer Geldstrafe eine zehntägige Haft vermeiden. Die Polizei kontrollierte routinemäßig und handelte im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes.
Hintergrund
Der Haftbefehl wurde wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ausgestellt, das die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern regelt. Die Polizei setzt regelmäßig Kontrollen ein, um die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts sicherzustellen.
Bedeutung der Polizeiarbeit
Solche Kontrollen sind zentral für die Sicherheit und die Durchsetzung der Gesetze in Deutschland. Der Fall zeigt, wie schnell rechtliche Verstöße behoben werden können, wenn die Betroffenen die entsprechenden Strafen begleichen.
Kontakt für Rückfragen
Bundespolizeiinspektion Offenburg, Rückfragen an Dieter Hutt, Telefon: 0781/9190-1010, E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de