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Festnahme am Rastatter Bahnhof

Polizei kontrolliert Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz – Haft konnte abgewendet werden

Festnahme am Rastatter Bahnhof

Ein afghanischer Staatsangehöriger wurde am Bahnhof Rastatt wegen eines Haftbefehls festgenommen, konnte aber durch die Zahlung einer Geldstrafe eine zehn­tägige Haft vermeiden. Die Polizei kontrollierte routinemäßig und handelte im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes.

Hintergrund

Der Haftbefehl wurde wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ausgestellt, das die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern regelt. Die Polizei setzt regelmäßig Kontrollen ein, um die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts sicherzustellen.

Bedeutung der Polizeiarbeit

Solche Kontrollen sind zentral für die Sicherheit und die Durchsetzung der Gesetze in Deutschland. Der Fall zeigt, wie schnell rechtliche Verstöße behoben werden können, wenn die Betroffenen die entsprechenden Strafen begleichen.

Kontakt für Rückfragen

Bundespolizeiinspektion Offenburg, Rückfragen an Dieter Hutt, Telefon: 0781/9190-1010, E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de

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