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Am 30. Juni wurde ein Mann an der Grenze festgenommen.
Die Bundespolizei kontrollierte ihn am Grenzübergang Altenheim.
Diese Kontrollen nennt man Binnengrenzkontrollen.
Binnengrenzkontrollen sind Grenzkontrollen zwischen Ländern im Schengen-Raum.
Sie finden nur zeitweise statt.
Der Mann ist 29 Jahre alt und kommt aus Frankreich.
Die Polizei prüfte seine Papiere und stellte etwas fest.
Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.
Das bedeutet: Er sollte zu einer Strafe ins Gefängnis.
Grund: Er fuhr ohne Führerschein.
Fahren ohne Führerschein ist verboten.
Die Polizei suchte den Mann nach verbotenen Sachen ab.
In seiner linken Socke fanden sie Drogen.
Drogen sind Stoffe, die verboten sind.
Der Gesetzestext dafür heißt Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Verstöße gegen dieses Gesetz sind strafbar.
Der Mann wollte die Geldstrafe nicht bezahlen.
Deshalb muss er jetzt für 40 Tage ins Gefängnis.
Die Bundespolizei brachte ihn nach der Kontrolle dorthin.
Die Kontrollen helfen, Verbrechen zu entdecken.
Sie sollen die Sicherheit an den Grenzen verbessern.
Viele Straftaten können so verhindert werden.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg war verantwortlich.
Sie informiert die Menschen über die Lage an der Grenze.
Mehr Infos gibt es auf der Webseite der Polizei:
Originalmeldung der Bundespolizeiinspektion Offenburg
Die Kontrollen am Grenzübergang Altenheim gehen weiter.
So will die Polizei Verstöße früh erkennen und stoppen.
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Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Di, 1. Jul um 22:13 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.