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Am 2. Januar 2026 gab es eine Festnahme am Flughafen Karlsruhe/Baden.
Ein Mann wollte nach Marokko fliegen.
Er ist Deutscher und 53 Jahre alt.
Die Polizei stoppte ihn vor dem Einsteigen ins Flugzeug.
Sie hatte einen Haftbefehl gegen ihn.
Die Bundespolizei prüfte die Papiere des Mannes.
Sie fand heraus, dass ein Haftbefehl gegen ihn lief.
Der Mann wird beschuldigt von:
Das bedeutete: Er hat zwei Straftaten mit einer Tat gemacht.
Tateinheit heißt:
Mit einer Handlung mehrere Straftaten begehen.
Der Mann musste 80 Tage ins Gefängnis.
Aber er konnte eine Geldstrafe bezahlen.
Dann musste er nicht ins Gefängnis.
Die Behörden ließen ihn weiter reisen.
Er flog dann nach Tanger in Marokko.
Die Kontrollen an deutschen Flughäfen sind sehr gründlich.
Haftbefehle werden bei Ausreisekontrollen erkannt.
So können Täter nicht einfach ausreisen.
Für die anderen Fluggäste gab es keine großen Probleme.
Die Polizei kontrolliert Ihre Daten genau.
Darum sollten Ihre Daten immer richtig sein.
So vermeiden Sie Überraschungen bei der Reise.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Mo, 5. Jan um 08:56 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.