Festnahme am Bahnhof Kehl: Haftbefehl und Grenzkontrolle

Tunesier bei Wiedereinreise aus Frankreich wegen Urkundenfälschung festgenommen – Binnengrenzkontrollen in Deutschland wieder aktiv

Am 21. Dezember 2025 wurde am Bahnhof Kehl ein 31-jähriger tunesischer Staatsangehöriger von der Bundespolizei festgenommen, nachdem er mit einer grenzüberschreitenden Straßenbahn aus Frankreich eingereist war. Die Kontrolle erfolgte im Rahmen der vorübergehenden Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen, die an wichtigen Übergangspunkten wie Kehl stattfinden. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung vor; durch Zahlung einer Geldstrafe konnte er eine Haftstrafe abwenden, es folgt nun eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise.

Hintergrund: Binnengrenzkontrollen in Deutschland

Binnengrenzkontrollen sind vorübergehende Pass- und Personenkontrollen an Grenzen innerhalb des Schengenraums, die normalerweise nicht stattfinden. Deutschland hat diese Maßnahmen aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen an Grenzübergängen zu Nachbarländern, darunter der Grenzbahnhof Kehl, wieder eingeführt.

Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen

  • Feststellung eines Haftbefehls wegen Urkundenfälschung
  • Zahlung einer Geldstrafe zur Umgehung einer 89-tägigen Haftstrafe
  • Laufende Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise

Auswirkungen auf grenzüberschreitenden Verkehr

Der Fall verdeutlicht die Bedeutung effektiver Grenzkontrollen im Schengenraum und das Spannungsfeld zwischen Sicherheitsmaßnahmen und freiem Reiseverkehr. Behörden setzen dabei verstärkt auf modernisierte Kontrollmechanismen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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