Fahrradfahrer mit 2,74 Promille in Stolzenau gestoppt
Polizei verhindert Weiterfahrt – rechtliche Folgen bei absoluter FahruntüchtigkeitFahrradfahrer mit 2,74 Promille in Stolzenau gestoppt
Am 5. November 2025 kontrollierte die Polizei in Stolzenau einen 52-jährigen Fahrradfahrer aus Diepenau, der beim freiwilligen Atemalkoholtest 2,74 Promille aufwies. Die Weiterfahrt wurde sofort verboten und eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt.
Rechtliche Konsequenzen
Ein Wert über 1,6 Promille gilt als absolute Fahruntüchtigkeit und führt zu einem eingeleiteten Strafverfahren mit möglichen Geldstrafen oder Fahrverboten. Die Polizei betont die Bedeutung der Verkehrssicherheit auch für Radfahrer und appelliert an die Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer.