Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am 23. Januar 2026 kontrollierte die Polizei einen 68-jährigen Autofahrer.
Die Kontrolle war um 12:30 Uhr in Rheinzabern.
Dort bemerkten die Beamten einen wichtigen Verstoß.
Die Polizei prüfte den Führerschein des Mannes.
Er hatte keine gültige Fahrerlaubnis.
Fahrerlaubnis bedeutet:
Eine Genehmigung, die erlaubt, Auto zu fahren.
Diese gibt eine Behörde.
Die Polizei stoppte den Fahrer sofort.
Er durfte nicht mehr weiterfahren.
Die Polizei begann ein Strafverfahren.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
Das heißt: Es ist verboten und wird bestraft.
Der Mann muss sich vor Gericht verantworten.
Die Polizei sorgt für die Sicherheit im Verkehr.
Das Fahrverbot schützt andere Menschen.
Die Behörde entscheidet über die Strafe.
Genaues erfahren Sie später.
Diese Infos kommen von der Polizeidirektion Landau.
Pressemeldungen dürfen mit Quelle veröffentlicht werden.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Sa, 24. Jan um 07:40 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.