Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
In der Nacht auf den 26. Januar 2026 kontrollierte die Polizei ein Auto.
Die Kontrolle war gegen 2:50 Uhr nachts.
Die Polizei in Grünstadt führte die Kontrolle durch.
Der Autofahrer hatte keinen Führerschein.
Er konnte auch keinen Ausweis zeigen.
Er sagte, er sei sein eigener Bruder.
Die Polizei überprüfte die Aussage und fand heraus:
Das war falsch. Er ist nicht sein eigener Bruder.
Die Polizei fand heraus:
Der 32-jährige Mann darf nicht Auto fahren.
Das nennt man Fahrerlaubnissperre.
Fahrerlaubnissperre bedeutet: Er darf kein Auto führen.
Er bekommt keine neue Fahrerlaubnis in dieser Zeit.
Die Polizei startete ein Ermittlungsverfahren.
Das heißt: Die Polizei prüft den Fall genau.
Weil der Mann schon oft auffiel, nahm die Polizei das Auto mit.
Das Auto soll dauerhaft eingezogen werden.
Der Mann gab falsche Personalien an.
Das ist verboten nach § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz.
Das bedeutet: Man darf nicht falsche Daten bei der Polizei sagen.
Das kann eine Geldstrafe geben.
Die Polizei will die Straßen sicher machen.
Sie reagiert bei Verstößen konsequent.
Die Sicherstellung des Autos zeigt das deutlich.
Solche Kontrollen helfen:
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Polizei Grünstadt.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Mo, 26. Jan um 10:06 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.