Übersetzung in Einfache Sprache

Polizei Köln nimmt Fahndung zurück

Die Polizei Köln sucht nicht mehr öffentlich.
Es ging um einen Fall aus November 2024.
Der Ort heißt Köln-Weidenpesch.

Der mutmaßliche Täter ist 40 Jahre alt.
Er ist Deutscher.

Am 25. September 2025 gab der Mann sich zu erkennen.
Er meldete sich über seinen Anwalt bei der Polizei.

Die Polizei darf die Fotos jetzt nicht mehr zeigen.
Das gilt besonders für Medien und die Öffentlichkeit.


Was ist passiert?

Der Mann bedrohte einen Jungen.
Der Junge ist 14 Jahre alt.
Er arbeitete in einem Kiosk.

Der Täter hatte ein Messer.
Er forderte ein Fahrrad.
Das Fahrrad war wahrscheinlich gestohlen.
Der Täter bekam aber nichts und ging weg.

Wichtig:

  • Opfer: 14 Jahre alt, Kiosk-Mitarbeiter
  • Täter: 40 Jahre alt, deutscher Staatsbürger
  • Tatmittel: Messer
  • Ort: Köln-Weidenpesch

Was heißt räuberische Erpressung?

Eine räuberische Erpressung ist ein Verbrechen.
Jemand droht oder benutzt Gewalt.
Er zwingt eine andere Person.
Ziel ist, etwas zu bekommen oder zu erreichen.
Das Opfer soll etwas herausgeben oder tun.


Wichtige rechtliche Infos zu Bildern

Der Mann wurde identifiziert.
Deshalb darf kein Bild mehr gezeigt werden.
Die Polizei bittet alle:

  • Zeigen Sie die Fotos nicht mehr!
  • Medien sollen die Bilder nicht verbreiten.

Wie geht es weiter?

Da der Mann sich stellte, läuft das Verfahren normal weiter.
Er hat jetzt einen Anwalt.
Der Anwalt schützt seine Rechte im Prozess.


Kontakt für Medien und Hinweise

Sie haben Fragen?
Die Pressestelle der Polizei Köln hilft Ihnen:


Mehr Informationen

Sie finden weitere Infos hier:


Die Polizei dankt allen Menschen für die Hilfe.
Bitte verbreiten Sie keine Fotos oder Daten vom Täter weiter.
Neue Informationen gibt es nach Freigabe durch die Behörden.


Ende des Artikels.

Autor: Blaulichtreport

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Veröffentlicht am: Heute um 07:45 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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Wie stehen Sie dazu, dass der verdächtige Täter sich spät über seinen Anwalt stellte und die Fahndungsfotos daher zurückgezogen wurden?
Das ist richtig und schützt die Rechte des Verdächtigen.
Die Fahndungsfotos hätten weiterverbreitet werden sollen, um Öffentlichkeit zu informieren.
Eine späte Selbststellung wirkt verdächtig und wirft Fragen zur Motivation auf.
Es ist wichtig, dass trotz Selbststellung die Öffentlichkeit genau informiert bleibt.