Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Donnerstagnachmittag, dem 5. September, gab es einen Vorfall in Hamm.
Ein 41 Jahre alter Mann zeigte sich in der Öffentlichkeit unangemessen.
Er war in der Außengastronomie an der Weststraße.
Dort machte er an seinem Glied unerlaubte Handlungen.
Das war gegen 16:30 Uhr.
Passanten sahen den Mann und riefen die Polizei.
Dank guter Beschreibung fanden die Polizisten den Mann schnell.
Sie trafen ihn bei der Stadtbücherei.
Der Mann war der Polizei bereits bekannt.
Die Polizisten nahmen ihn fest.
Ein Exhibitionist ist eine Person, die sich absichtlich vor anderen zeigt.
Zum Beispiel, wenn jemand sein Geschlechtsteil zeigt oder sexuelle Dinge macht.
Das macht er, um Leute zu schockieren oder Aufmerksamkeit zu bekommen.
So ein Verhalten ist in der Öffentlichkeit verboten.
Besonders in Bereichen mit vielen Menschen wie Außenrestaurants ist das schlimm.
Für die Menschen ist das oft belastend und unangenehm.
Die Polizei handelt schnell bei solchen Fällen.
Auch genaue Zeugenaussagen helfen dabei sehr.
Über weitere Schritte sagt die Polizei noch nichts.
Der Mann kennt schon die Polizei.
Zeugen von ähnlichen Vorfällen sollen dringend anrufen.
So kann die Polizei schnell helfen.
Wenn Sie so etwas sehen, merken Sie sich:
So schützen Sie sich und andere Menschen.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 07:32 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.