Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
In Erfurt gab es viele Einbruchsversuche.
Das passierte in Kleingartenanlagen.
Die Polizei Erfurt hat das berichtet.
Vier Kleingartenanlagen waren betroffen.
Die Einbrecher hatten keinen Erfolg.
Aber sie haben viel Schaden angerichtet.
Zwischen dem 25. und 27. Januar 2026
gab es drei versuchte Einbrüche im Löbauer Weg.
Die Täter wollten in die Gartenlauben kommen.
Das gelang ihnen aber nicht.
Sie machten aber Gewalt.
Zum Beispiel:
Der Schaden in dieser Anlage beträgt etwa 500 Euro.
Auch in der Kleingartenanlage am Oschatzer Weg
gab es einen Einbruchsversuch.
Hier wurde ein Gartenschuppen gewaltsam geöffnet.
Es wurde nichts gestohlen.
Der Schaden liegt bei etwa 200 Euro.
Die Polizei ermittelt wegen „besonders schweren Falls des Diebstahls“.
Was heißt das?
Ein besonders schwerer Fall des Diebstahls heißt:
Die Täter brechen in einen geschützten Raum ein.
Zum Beispiel in eine Gartenlaube.
Das Gesetz bestraft das strenger als einfachen Diebstahl.
Die Polizei gibt diese Tipps:
Wenn Sie eine verdächtige Person oder ein Auto sehen,
melden Sie das sofort der Polizei.
Die Polizei bittet alle Gartenbesitzer um Vorsicht.
So können weitere Einbrüche verhindert werden.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Mi, 28. Jan um 09:29 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.