Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Abend des 24. Oktober 2025 kontrollierte die Polizei eine Frau.
Sie war 22 Jahre alt.
Die Kontrolle fand in der Speyerdorfer Straße statt.
Die Frau fuhr einen Miet-Scooter.
Die Polizei hatte keinen speziellen Grund für die Kontrolle.  
Die Frau war in den letzten vier Monaten auffällig.
Sie fuhr schon zweimal mit Drogen im Blut.
Das passierte ebenfalls mit einem E-Scooter.
Auch bei der neuen Kontrolle zeigte sie Zeichen von Drogenkonsum.  
THC ist ein Wirkstoff in Cannabis.
Es zeigt, ob jemand kürzlich Cannabis benutzt hat.  
Ein schneller Test vor Ort zeigte THC an.
Die Polizei machte eine Blutprobe.
Jetzt gibt es ein Verfahren gegen die Frau.
Sie muss mit einer Strafe rechnen.
Das kann zum Beispiel ein Bußgeld sein.  
Manchmal kontrolliert die Polizei ohne Grund.
Das nennt man „anlassunabhängige Verkehrskontrolle“.
Ziel ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Bei diesen Kontrollen will die Polizei Gefahren verhindern und Regeln durchsetzen.  
Die Polizei in Neustadt will weiter kontrollieren.
Wiederholtes Fahren unter Drogen hat ernste Folgen.
Die Polizei sagt:  
Die Polizei hat noch keine weiteren Informationen zum Fall gegeben.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Fr, 24. Okt um 17:26 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.