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Am Abend des 4. Novembers 2025 hielt die Polizei einen E-Scooter-Fahrer an.
Der Fahrer ist 21 Jahre alt.
Die Polizei fand mehrere Verstöße.
Das Kennzeichen ist nötig für die Versicherung.
Die Versicherung schützt vor Kosten bei Unfällen.
Das Kennzeichen war abgelaufen.
Der E-Scooter hat so keine Versicherung.
Der Fahrer zeigte Auffälligkeiten.
Diese können auf Drogenkonsum hinweisen.
Er machte einen freiwilligen Urin-Test.
Der Test war positiv auf THC.
THC ist der Wirkstoff von Cannabis.
Die Polizei nahm eine Blutprobe.
Sie will genau messen, wie viel THC im Blut ist.
Das Ergebnis ist wichtig für das Verfahren.
Gegen den Fahrer wird jetzt ermittelt.
Es geht um diese Gesetze:
Das Pflichtversicherungsgesetz sagt:
Sie brauchen eine Versicherung für E-Scooter auf der Straße.
Das Bluttestergebnis entscheidet über die weiteren Schritte.
Fahren ohne Versicherung kann teuer werden.
Fahren unter Drogen ist verboten.
Beides kann Strafen nach sich ziehen.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Polizeiinspektion Grünstadt
Ansprechpartnerin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Polizei erlaubt die Veröffentlichung der Meldung.
Bitte geben Sie die Quelle an.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 10:20 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.