E-Scooter-Fahrer mit falschem Kennzeichen gestoppt

Polizei Northeim verhindert Weiterfahrt ohne gültige Haftpflichtversicherung

Am 22.09.2025 kontrollierte die Polizei in Northeim einen 19-jährigen E-Scooter-Fahrer, der ein nicht zu seinem Fahrzeug gehörendes Kennzeichen anbrachte und keine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen konnte. Die Weiterfahrt wurde untersagt und Ermittlungen eingeleitet. E-Scooter müssen stets mit einem passenden Kennzeichen und einer gültigen Haftpflichtversicherung ausgestattet sein, um legal im Straßenverkehr zu fahren. Die Polizei Northeim betont die Bedeutung der Einhaltung dieser Vorschriften zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

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