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Am 24. November 2025 kontrollierte die Polizei Einbeck.
Zwei Personen fuhren auf einem E-Scooter in der Stadt.
Die Beamten hielten den E-Scooter an.
Dabei gab der Fahrer zu:
Er hatte Drogen konsumiert. Das sind berauschende Mittel.
Berauschende Mittel können den Kopf verändern.
Die Polizei nahm eine Blutprobe vom Fahrer.
Die Polizei eröffnete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bedeutet:
Der Fahrer durfte nicht mehr weiterfahren.
Auch sein Mitfahrer musste aussteigen.
Auch auf E-Scootern gelten Regeln vom Verkehr.
Das Trinken von Alkohol oder der Konsum von Drogen ist verboten.
Das gilt für alle, die im Straßenverkehr sind.
Die Polizei schützt damit alle Menschen.
Wer berauscht fährt, kann Unfälle verursachen.
Unfälle können Menschen verletzen.
Die Polizei in Einbeck war aufmerksam.
Sie stoppte eine Fahrt mit Drogen am Steuer.
Der Fahrer muss nun eine Strafe erwarten.
So sorgt die Polizei für Sicherheit auf den Straßen.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 07:17 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.