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Am Freitagmittag hielt die Polizei in Nordhausen einen Mann an.
Er war mit einem E-Bike sehr schnell unterwegs.
Der Mann ist 39 Jahre alt.
Bei der Kontrolle entdeckten die Polizisten viele Probleme.
Das führte zu weiteren Untersuchungen.
Das E-Bike war verändert.
Die Tretunterstützung bekam mehr Leistung als erlaubt.
Normal darf ein E-Bike nur bis 25 km/h helfen.
Dieses E-Bike war schneller als erlaubt.
Das hat Folgen:
Das E-Bike gilt legal nicht mehr als Fahrrad.
Es ist jetzt ein Kleinkraftrad.
Kleinkraftrad heißt:
Der Mann konnte keine Versicherung für das Kleinkraftrad zeigen.
Das ist verboten und ein Gesetzesverstoß.
Die Polizisten misstrauten auch der Rahmennummer.
Die Nummer sah verändert aus.
Der Fahrer sagte unterschiedliche Dinge dazu.
Deshalb nahmen die Polizisten das E-Bike mit.
Sie wollen prüfen, ob das Rad gestohlen ist.
Der Mann hatte Alkohol getrunken.
Der erste Test zeigte 0,81 Promille.
Das ist zu viel.
Für Kleinkraftrad-Fahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Das heißt: Sie dürfen maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
0,5-Promille-Grenze bedeutet:
Deshalb machten die Polizisten einen genauen Test auf der Polizeistation.
Das E-Bike bleibt bei der Polizei.
Die Untersuchungen zum Diebstahl gehen weiter.
Der Mann bekommt eine neue Anzeige.
Die Polizei Nordhausen sagt:
Bitte halten Sie sich an die Gesetze.
Verändern Sie Ihr Fahrzeug nicht technisch.
So sind alle Verkehrsteilnehmer sicherer.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 06:12 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.