Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am 17. Februar 2026, spät am Abend, gab es eine Polizeikontrolle.
Die Polizei stoppte einen 20 Jahre alten Mann.
Er fuhr einen Citroen.
Die Kontrolle fand an der Autobahn bei Leubingen/Kölleda statt.
Die Polizisten sahen, dass der Fahrer sich komisch verhielt.
Daraufhin hielten sie ihn an und überprüften ihn genauer.
Die Polizei stellte fest: Der junge Mann war unter Betäubungsmitteln.
Das sind Stoffe, die das Denken und Fühlen verändern.
Betäubungsmittel können abhängig machen.
Zum Beispiel sind das:
Die Polizei beendete sofort die Fahrt.
Der Fahrer musste eine Blutprobe im Krankenhaus abgeben.
Der Mann hat die Verkehrsregeln verletzt.
Deswegen startet die Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Das bedeutet: Die Polizei bestraft den Fahrer.
Mögliche Strafen sind:
Die Strafen sollen den Verkehr sicherer machen.
Besonders junge Fahrer sollen so vor Gefahren geschützt werden.
Die Polizei im Landkreis Sömmerda macht regelmäßig Kontrollen.
Sie wollen riskantes Fahren verhindern.
Besonders achten sie auf Alkohol und Drogen am Steuer.
Denn das ist sehr gefährlich für alle im Verkehr.
Fahren Sie nie, wenn Sie Drogen oder Alkohol getrunken haben.
So schützen Sie sich und andere Menschen.
Die Polizei bittet alle Fahrer: Seien Sie verantwortungsvoll!
Setzen Sie sich nur nüchtern ans Steuer.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Mi, 18. Feb um 12:38 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.