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Am Mittwoch, dem 02.04.2025, gab es einen Polizeieinsatz.
Die Polizei kontrollierte einen Mann in Germersheim.
Er fuhr auf die Polizei zu.
Der Mann missachtete das Stoppschild.
Das ist im Straßenverkehr verboten.
Die Polizei stoppte den Mann.
Sie wollten ihn überprüfen.
Zuerst schien alles normal.
Doch dann entdeckten die Beamten etwas.
Der Fahrer zeigte Anzeichen von Betäubungsmitteln.
Das bedeutet: Er hatte Drogen genommen.
Die Polizei machte einen Drogentest.
Der Test war positiv.
Das heißt: Der Mann hatte Drogen im Blut.
Die Polizei nahm eine Blutprobe.
Damit können sie genauer prüfen, welche Drogen er hatte.
Das ist üblich bei Verdacht auf Drogen im Straßenverkehr.
In Germersheim hat die Polizei eine Nachricht veröffentlicht.
Der Grenzwert für Cannabis wurde erhöht.
Früher galt:
Wenn im Blut mehr als 1,0 ng/ml war, war das zu viel.
Jetzt gilt:
Der Grenzwert ist 3,5 ng/ml.
Das heißt: Ab diesem Wert gilt das Fahren mit Cannabis als illegal.
Wichtig:
Wenn im Blut THC nachgewiesen wird, dürfen Fahrer kein Alkohol trinken.
Es gilt ein absolutes Alkoholverbot beim Fahren.
Für bestimmte Gruppen, z. B. Fahranfänger, gilt:
Keine Toleranz.
Jeder Alkohol- oder Drogenkonsum ist verboten.
Das nennt man: Zero Tolerance.
Das bedeutet: Keine Menge ist erlaubt.
Die Regeln sollen alle Verkehrsteilnehmer schützen.
Die Polizei will, dass alle sicher fahren.
Der Mann in Germersheim könnte viel Ärger bekommen.
Er kann Geldstrafen bekommen.
Er kann sein Führerschein verlieren.
Wenn andere Menschen gefährdet werden, kann es auch eine Strafe geben.
Die Polizei prüft noch, was genau passiert ist.
Sie sorgen dafür, dass die Straßen sicher bleiben.
Alle sollten verantwortungsvoll fahren.
So vermeiden Sie Unfälle.
Die Polizei möchte alle aufmerksam machen.
Fahren Sie immer sicher und verantwortungsvoll!
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Mi, 23. Apr um 22:21 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.