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Die Bundespolizei in Selb hat am 3. Dezember 2025 drei Personen festgenommen.
Diese Personen waren per Haftbefehl gesucht. Haftbefehl bedeutet: Die Polizei soll jemanden festnehmen.
Die Festnahmen fanden an zwei Orten statt:
Diese Kontrollen gehören zu den Grenzkontrollen in Bayern.
Die Polizei überprüfte vor allem einen Fernreisebus.
Der Bus fuhr von Warschau nach München.
Diese Kontrolle fand früh am Morgen statt.
Es gab drei Festnahmen:
41-jähriger Pole:
Er hatte einen offenen Haftbefehl wegen Betrugs.
Betrug bedeutet: Jemand täuscht andere, um Geld zu bekommen.
Er zahlte sofort eine Geldstrafe von 2.000 Euro.
Danach durfte er weiterfahren.
29-jähriger Rumäne:
Bei ihm gab es einen Haftbefehl wegen Zwangsprostitution.
Das heißt: Die Person wurde mit Gewalt zur Prostitution gezwungen.
Er wurde festgenommen und ins Gefängnis gebracht.
Dort muss er fast drei Jahre bleiben.
49-jähriger Bulgare:
Die Polizei fand ihn am Grenzübergang Schirnding.
Er hatte einen Haftbefehl wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.
Er zahlte eine Geldstrafe von 500 Euro.
So musste er nicht ins Gefängnis.
In Grenzgebieten und auf großen Reiserouten macht die Polizei oft Kontrollen.
Das Ziel ist: Gesuchte Straftäter finden und festnehmen.
Auch wenn die Person im Ausland unterwegs ist, soll die Polizei sie finden.
Ersatzfreiheitsstrafe bedeutet:
Wenn jemand eine Geldstrafe nicht bezahlt, muss er ins Gefängnis.
Die Bundespolizei hat mehrere Haftbefehle durchgesetzt.
Zwei Menschen konnten durch Geldzahlung einer Gefängnisstrafe entkommen.
Ein Mensch muss eine Gefängnisstrafe absitzen.
Die Polizei zeigt damit:
Sie arbeitet gut zusammen und kontrolliert an wichtigen Orten.
So schützt sie die Menschen und sorgt für Sicherheit.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 08:48 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.