Chaos auf der B9: Verkehrsunfall sorgt für lange Staus

Leichtverletzte nach riskantem Manöver eines 23-Jährigen in Koblenz
**Polizeipräsidium Koblenz** **Pressemitteilung** **POL-PPKO: Rückwärts gefahren auf B9-Zufahrt mit Verletzten** Koblenz (ots) – Am Montagabend, den 27. Januar 2025, kam es gegen 22:30 Uhr auf der Auffahrt zur Bundesstraße B9 in Koblenz zu einem gefährlichen Verkehrsunfall, der mehrere Beteiligte leicht verletzte. Der Unfall ereignete sich, als ein 23-jähriger Autofahrer während seiner Fahrt auf der Beatusstraße erstmals bemerkte, dass er die falsche Spur gewählt hatte. Wie die ersten Ermittlungen der Polizei ergaben, beabsichtigte der junge Mann offenbar, auf die Karthäuserstraße abzubiegen. Statt jedoch sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu wenden oder eine sichere Umdrehung zu machen, entschied sich der 23-Jährige für einen riskanten und verbotenen Manöver. Er stoppte abrupt auf der Auffahrt zur B9 und schaltete in den Rückwärtsgang, um in die entgegengesetzte Richtung auf die Karthäuserstraße zu fahren. Eben in diesem Moment näherte sich eine 19-jährige Autofahrerin mit ihrem Wagen, die ebenfalls auf die B9 auffahren wollte. Der Unfall ereignete sich in einem Zeitpunkt, als die Autofahrerin aufgrund des unvermittelten und verkehrswidrigen Rückwärtsfahrens des 23-Jährigen keine Möglichkeit mehr hatte, rechtzeitig zu reagieren, und einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte. Die Kollision führte zu leichten Verletzungen bei der 19-Jährigen sowie ihren beiden Mitfahrerinnen, die sich ebenfalls im Fahrzeug befanden. Glücklicherweise handelte es sich um keine gravierenden Verletzungen, dennoch wurden alle drei Insassinnen vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht, um dort ärztlich untersucht zu werden. Die beiden Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und mussten daher abgeschleppt werden. Der Bereich der Beatusstraße sowie die Auffahrt zur B9 wurden während der Unfallaufnahme durch die Polizei für etwa eineinhalb Stunden gesperrt, um der Verkehrssicherheitslage gerecht zu werden und die Unfallstelle umfassend zu dokumentieren. Gegen den jungen Autofahrer wurde ein Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß §315c des Strafgesetzbuches eingeleitet. Das konkrete Verschulden des 23-Jährigen wird nun von den zuständigen Behörden weiter untersucht und könnte je nach Schwere des Vergehens zu einer empfindlichen Strafe führen. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, jederzeit aufmerksam und vorausschauend zu fahren. Vor allem in Situationen, in denen man sich unsicher ist, sollten sichere Fahrmanöver gewählt werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Rückwärtsfahrten auf vielbefahrenen Zufahrten stellen ein großes Risiko dar und sollten unbedingt vermieden werden.
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