Cannabis-Rezept schützt nicht vor Strafe am Steuer

29-Jähriger in Edesheim nach Kontrolle trotz ärztlicher Verordnung strafrechtlich verfolgt

Kontrolle eines Cannabis-Rezeptinhabers im Straßenverkehr

In Edesheim wurde ein 29-Jähriger wegen Auffälligkeiten wie stark geröteten Augen kontrolliert; ein Drogenschnelltest führte zur Blutentnahme. Trotz ärztlichem Cannabis-Rezept leitet die Polizei ein Strafverfahren ein, da der Konsum von Cannabis am Steuer weiterhin verboten ist. Die Polizei betont, dass Sicherheit und ungeteilte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr Vorrang haben und warnt vor den Risiken durch Beeinträchtigung.

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