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Am 29. August 2025 meldete eine Zeugin der Polizei Haßloch einen Autofahrer. Sie sah einen Mann, der betrunken auf dem Parkplatz eines Freizeitparks fuhr.
Die Polizei kam schnell zum Ort. Dort trafen sie den 31-jährigen Fahrer und eine Begleitperson.
Der Mann sagte, dass er gefahren sei. Die Polizei machte einen Alkoholtest.
Der Test zeigte: 1,6 Promille.
Promille heißt: Gramm Alkohol im Blut pro 1000 Milliliter.
Die erlaubte Grenze in Deutschland ist meist 0,5 Promille.
Der Fahrer hatte keinen Führerschein dabei. Die Polizisten nahmen die Autoschlüssel mit.
Der Mann kam zur Polizeidienststelle Haßloch. Dort wurde ihm Blut abgenommen. Das ist wichtig als Beweis.
Gegen den 31-Jährigen läuft jetzt ein Verfahren.
Er wird wegen "Trunkenheit im Verkehr" angeklagt.
Trunkenheit im Verkehr
Das bedeutet: Wer betrunken Auto fährt, gefährdet andere. Das ist eine Straftat.
Man kann dafür Geldstrafen oder Gefängnis bekommen.
Alkohol am Steuer ist sehr gefährlich.
Die Gesetze schützen alle Menschen im Straßenverkehr.
Darum gilt:
Schon wenig Alkohol kann Ihre Fahrtüchtigkeit verringern.
So vermeiden Sie gefährliche Situationen.
Die Polizei Haßloch bittet alle Verkehrsteilnehmer:
Trennen Sie Alkohol und Auto konsequent!
Damit schützen Sie sich und andere.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 04:37 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.