Bedrohung im Münchner Hauptbahnhof: Bundespolizei schlägt Alarm
Ein alkoholisierter Mann sorgt für Aufregung – Wie es zu dem Vorfall kam und welche Konsequenzen er nun erwartet.Bundespolizei ermittelt nach Bedrohung im Münchner Hauptbahnhof
München (ots) – Am Montagabend, den 2. September, kam es im Hauptbahnhof München zu einem Vorfall, bei dem ein 30-jähriger Deutscher mit einem potenziell gefährlichen Gegenstand zwei Personen bedrohte. Die Bundespolizei intervenierte und drohte mit dem Einsatz ihrer Schusswaffe.
Ein gefährlicher Streit eskaliert
Gegen 22:50 Uhr, als eine Streife der Bundespolizei den Hauptbahnhof patrouillierte, bemerkten die Beamten einen lauten Streit zwischen drei Personen im Sperrengeschoß. Inmitten dieser Auseinandersetzung näherte sich der 30-jährige Obdachlose in bedrohlicher Weise einem 53-jährigen Mann aus Tansania, während er einen spitzen, metallischen Gegenstand in der Hand hielt. Die Beamten forderten ihn umgehend auf, den Gegenstand fallen zu lassen, was der Mann auch tat. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine Häkelnadel handelte.
Widerstand gegen die Polizei
Bei seiner Festnahme leistete der 30-Jährige jedoch Widerstand und beleidigte die eingesetzten Beamten. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens musste er schließlich in die Dienststelle getragen werden. Auch die anschließende Durchsuchung wurde durch mehrere Beamte durchgeführt, da er sich weigerte, kooperativ zu sein.
Alkoholisierter Zustand und medizinische Intervention
Im Gewahrsam stellte sich heraus, dass der Mann stark alkoholisiert war – ein Wert von 2,88 Promille wurde gemessen. Er zeigte Anzeichen von Selbstverletzung und kündigte an, sich die Zunge abzubeißen, woraufhin der Rettungsdienst und eine Streife der Landespolizei hinzugezogen wurden. Nach einem Gespräch mit den Rettungssanitätern willigte er ein, in eine psychiatrische Abteilung eines Münchner Krankenhauses begleitet zu werden.
Ermittlungen gegen den Bedroher
Die Bundespolizei hat gegen den 30-Jährigen Ermittlungen wegen Bedrohung mit Waffen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet. Glücklicherweise wurden bei diesem Vorfall keine weiteren Personen verletzt, obwohl auch die anderen Beteiligten, darunter der angegriffene 53-Jährige und sein 63-jähriger Begleiter, erheblich alkoholisiert waren.