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In Kyffhäuserland gab es einen Streit.
Ein Nachbar fuhr mit seinem Auto auf andere zu.
Er stoppte erst ganz kurz davor.
Zum Glück wurde niemand verletzt.
Die Nachbarn sagten, der Fahrer fuhr absichtlich auf sie zu.
Das machte ihnen große Angst.
Es gab keinen Unfall.
Alle blieben unverletzt.
Die Polizei hörte sich alle Geschichten an.
Sie nahm den Fall ernst.
Die Polizei glaubt, dass der Fahrer etwas Gefährliches tat.
Das nennt man „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“.
Das heißt: Jemand stört oder gefährdet den Verkehr absichtlich.
Zum Beispiel: Fast jemanden mit dem Auto anfahren.
Die Polizei prüft auch, ob der Fahrer andere verletzen wollte.
Sie arbeitet jetzt an diesem Fall.
Wenn jemand den Verkehr absichtlich stört, ist das eine Straftat.
Auch der Versuch, jemanden zu verletzen, ist verboten.
Die Justiz wird den Fall untersuchen und entscheiden.
Was danach passiert, ist noch offen.
Solche Streitigkeiten sollten anders gelöst werden.
Wichtig sind:
Die Polizei und die Behörden helfen dabei.
Weitere Infos gibt es, wenn die Polizei mehr herausfindet.
Der Fall zeigt, wie wichtig ein gutes Miteinander ist.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Heute um 10:53 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.