Ausschreitungen im Park der Villa Wieser: Widerstand gegen die Polizei
Alkoholisierter Mann bedroht Passanten und leistet heftigen Widerstand bei FestnahmeWiderstand im Park der Villa Wieser
Am Samstagabend, dem 31. August 2024, erhielt die Polizei gegen 17:05 Uhr einen Notruf einer Anwohnerin aus Herxheim. Die Person meldete, dass im Park der Villa Wieser ein Mann mit einem Baseballschläger bedroht werde.
Polizei trifft am Tatort ein
Bei Eintreffen der Polizeikräfte konnten mehrere Personengruppen im Park angetroffen werden. Ein 36-jähriger, alkoholisierter Tatverdächtiger wurde schnell identifiziert. Als die Beamten seine Personalien feststellen wollten, versuchte der Mann, sich fußläufig zu entziehen, wurde jedoch von den Polizeikräften festgehalten.
Widerstand gegen die Polizeibeamten
Der 36-Jährige leistete erhebliche Gegenwehr während der Fesselung und trat einem Polizeibeamten gegen das Bein, was dazu führte, dass dieser stürzte und sich leicht verletzte. Darüber hinaus beleidigte der Tatverdächtige die eingesetzten Polizeibeamten lautstark.
Maßnahmen und Ermittlungen
Aufgrund der Bedrohung mit dem Baseballschläger, der Beleidigung eines 55-jährigen Herxheimers sowie der Gewalt gegen die Polizeikräfte wurde der Tatverdächtige nach richterlicher Anordnung bis zum Morgen des nächsten Tages in Polizeigewahrsam genommen. Der Baseballschläger konnte aufgrund von Zeugenaussagen in einem Gebüsch aufgefunden werden.
Folgen für den Tatverdächtigen
Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichem Angriff, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung eingeleitet. Zudem wurde ihm nach richterlicher Anordnung eine Blutprobe entnommen.
Polizei fordert Respekt und Sicherheit
Die Polizei erinnert daran, dass immer wieder Polizeibeamte Opfer von Gewalt werden. Die Taten reichen von Beleidigungen und Drohungen bis hin zu körperlichen Angriffen. Die Polizei duldet keine Gewalt – weder gegen Bürgerinnen und Bürger noch gegen Polizeikräfte. Jegliche Gewaltanwendung wird strafrechtlich verfolgt, und bei Widerstandhandlungen drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.