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Am Freitag, dem 9. Januar 2026, in Landau passierte etwas.
Ein junger Mann klebte Aufkleber an ein Schild.
Das Schild stand in der Zweibrücker Straße.
Die Polizei in Landau sah das.
Sie kontrollierte den 25 Jahre alten Mann.
Die Polizisten entdeckten viele Aufkleber.
Die Aufkleber waren von einem Fußballverein.
Die Polizei nahm die Aufkleber sicher.
Der Mann musste die Aufkleber entfernen.
Er machte das sofort.
So wurde alles wieder wie vorher.
Sachbeschädigung heißt:
Sie zerstören oder verändern fremdes Eigentum.
Zum Beispiel, wenn Sie ein Schild bekleben.
Das kann den Wert oder die Funktion schaden.
Der Mann bekommt eine Anzeige.
Er wird wegen versuchter Sachbeschädigung ermittelt.
Denn das Bekleben stört das Stadtbild.
Und es schadet dem öffentlichen Eigentum.
Die Polizei sagt:
Das Bekleben von öffentlichen Sachen ist verboten.
Es kann strafrechtlich bestraft werden.
Die Polizei schaut im Stadtgebiet genau hin.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an:
Polizeiinspektion Landau
Die Polizei freut sich über Hinweise.
So helfen alle, die Stadt sauber zu halten.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Sa, 10. Jan um 10:39 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.