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Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern klagt gegen drei Personen.
Sie sind Geschäftsführer und Mitarbeiter einer Firma.
Das Zollfahndungsamt Essen hat die Firma lange untersucht.
Es geht um den Handel mit Sicherheitstechnik.
Diese Technik ist wichtig für den Schutz von Menschen.
Die Firma soll gegen Regeln der EU verstoßen haben.
Diese Regeln heißen „Dual-Use-Verordnung“.
Dual-Use-Verordnung bedeutet:
Produkte dürfen nur mit Genehmigung verkauft werden,
wenn sie für zivile und militärische Zwecke genutzt werden können.
Die Firma soll ohne Genehmigung Teile verkauft haben.
Diese Teile sind zum Beispiel:
Die Technik wurde an viele Länder verkauft:
Die Männer sollen die Genehmigungspflicht verschwiegen haben.
Sie benutzten Umwege über andere Länder, zum Beispiel die Schweiz.
Manchmal machten sie falsche Angaben zu den Produkten.
Die Anklage spricht von gewerbsmäßigem unerlaubtem Export.
Das ist ein strafbares Verhalten.
Gegen zwei Verdächtige gibt es 16 Anklagefälle.
Gegen den dritten gibt es 7 Fälle.
Die Staatsanwaltschaft will etwa 8 Millionen Euro einziehen.
Die Firma ist jetzt insolvent.
Das bedeutet: Sie kann ihre Rechnungen nicht bezahlen.
Das Gericht entscheidet bald, ob ein Prozess startet.
Das Gericht nennt sich Wirtschaftsstrafkammer.
Der Fall zeigt:
Der Export von wichtiger Technik muss genau kontrolliert werden.
Das schützt Länder und Menschen weltweit.
Sie sehen hier, wie wichtig Gesetze beim Handel sind.
Und wie wichtig ist, diese Gesetze einzuhalten.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Fr, 23. Jan um 07:18 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.