Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Samstag, den 14. Februar 2026, gab es einen Vorfall auf der Autobahn.
Das passierte kurz vor der Anschlussstelle Holdorf.
Die Richtung war nach Osnabrück.
Die Autobahnpolizei Ahlhorn sah gegen 16:30 Uhr einen Mercedes-Benz.
Das Auto hatte ein irisches Kennzeichen.
Der Fahrer fuhr sehr auffällig.
Bei der Kontrolle roch die Polizei starken Alkohol.
Ein Test zeigte 2,47 Promille im Atem.
Promille bedeutet: Wie viel Alkohol im Blut ist.
In Deutschland dürfen Fahrer nicht mehr als 1,1 Promille haben.
Mehr als 1,1 Promille ist verboten und sehr gefährlich.
Die Kontrolle war in Holdorf, im Landkreis Vechta.
Die Polizei machte eine Blutprobe.
So sollte man sicher wissen, wie viel Alkohol im Blut war.
Der Fahrer hat keinen Wohnsitz in Deutschland.
Deshalb musste er eine Sicherheitsleistung bezahlen.
Das Geld sichert die Strafe.
Die Polizei sagte: Der Fahrer darf nicht mehr weiterfahren.
Wichtige Fakten:
Der Fahrer durfte nach der Kontrolle gehen.
Die Polizei untersucht den Fall weiter.
Die Sicherheitsleistung bleibt als Sicherheit für die Geldstrafe.
Der Fall zeigt: Verkehrskontrollen sind sehr wichtig.
Besonders bei Alkohol am Steuer.
Die Polizei sagt: Alkohol am Steuer ist nie erlaubt.
Für weitere Infos besuchen Sie:
Dieser Fall zeigt deutlich:
Prävention und Kontrolle schützen alle Menschen im Straßenverkehr.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: So, 15. Feb um 08:54 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.