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Am 28. Dezember 2025 gab es einen Polizei-Einsatz.
Es war kurz vor halb zwei Uhr nachts.
Die Polizei erhielt einen Anruf.
Jemand vermutete einen Einbruch in einer Wohnung.
Die Wohnung liegt in der Johannes-Thal-Straße in Nordhausen.
Die Wohnung gehört einem 57 Jahre alten Mann.
Er war vorher im Krankenhaus.
Der Mann hatte zu viel Alkohol getrunken.
Deshalb kam er als Notfall ins Südharzklinikum.
Kurz danach wollte der Mann wieder nach Hause.
Er war noch betrunken.
Er hatte den Wohnungsschlüssel verloren oder verlegt.
Deshalb schlug er ein Fenster ein.
Das Fenster geht zum Hinterhof.
Sachbeschädigung heißt:
Man zerstört oder beschädigt Sachen, die jemand anderem gehören.
Das ist eine Straftat nach deutschem Gesetz.
Das Fenster gehört dem Vermieter.
Es wurde beschädigt.
Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung.
Auch wenn der Mann krank war, bleibt die Strafe möglich.
Die Polizei dokumentierte alles genau.
Sie untersucht, wer verantwortlich ist.
Dabei geht es um eigenes Fehlverhalten und fremdes Eigentum.
Auch der Umgang mit Alkohol wird wichtig.
Alkohol kann Notfälle und Probleme verursachen.
Alkohol kann schlimme Folgen haben.
Manchmal braucht man Hilfe.
Aber man darf nicht Sachen kaputt machen.
Die Polizei warnt vor den Folgen von Alkohol.
Es kann Ärger mit dem Gesetz geben.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: So, 28. Dez um 19:34 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.