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Am Donnerstag, den 11. Dezember 2025, kontrollierte die Polizei in Grünstadt Verkehrsteilnehmer.
Es war ungefähr 18:15 Uhr.
Ein 63 Jahre alter Autofahrer fiel auf.
Die Polizisten rochen Alkohol bei ihm.
Dann machten sie einen Atemtest.
Der Atemtest zeigte mehr als 0,6 Promille Alkohol.
Das ist mehr als erlaubt.
Die gesetzliche Grenze liegt bei 0,5 Promille.
Die Polizei begann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Das bedeutet: Der Fahrer bekommt eine Strafe.
Sie gaben auch eine Blutprobe ab.
Das Ergebnis der Blutprobe ist noch nicht fertig.
§ 24a StVG bedeutet:
Schon wenig Alkohol kann Ihre Fahrsicherheit gefährden.
Die Polizei erklärt:
Das Risiko für Unfälle steigt stark.
Das gilt für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger.
Die Polizei rät Ihnen:
Die Polizei in Grünstadt bittet Sie:
Übernehmen Sie Verantwortung im Straßenverkehr.
Alkohol und Fahren passen nicht zusammen.
Schon kleine Mengen Alkohol können gefährlich sein.
Schützen Sie sich und andere.
Bleiben Sie nüchtern beim Autofahren.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
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Veröffentlicht am: Fr, 12. Dez um 08:01 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.