Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Samstag, den 10. Mai 2025, passiert etwas Schlimmes.
In Hohnstedt wurde ein betrunkener Autofahrer gesehen.
Zeugen haben die Polizei angerufen.
Sie sagten: Das Auto fährt unsicher.
Der Fahrer war stark betrunken.
Der Mann war 40 Jahre alt.
Er fuhr einen Renault, ein Auto.
Die Polizei traf ihn bei seiner Wohnung.
Bei der Kontrolle rochen die Polizisten Alkohol.
Der Mann wirkte auch müde und unkonzentriert.
Er wollte keinen Alkoholtest machen.
Deshalb brachten die Polizisten ihn zur Polizei.
Dort wurde eine Blutprobe genommen.
Das Ergebnis zeigt, wie viel Alkohol im Blut ist.
Das Ergebnis ist noch nicht da.
Der Mann bleibt in Polizeigewahrsam.
Er muss die Nacht dort bleiben.
Die Polizei vermutet: Er war betrunken beim Fahren.
Es läuft ein Strafverfahren.
Das bedeutet: Es gibt eine Anzeige.
Der Mann kann eine Strafe bekommen.
Alkohol macht den Fahrer unaufmerksam.
Er kann schlecht sehen und reagieren.
Das kann zu schweren Unfällen führen.
Viele Unfälle passieren durch Alkoholfahrten.
Manchmal sind Menschen ernsthaft verletzt.
Das kann schlimme Folgen haben.
Die Polizei sagt immer wieder:
Trinken Sie keinen Alkohol, wenn Sie fahren.
Es kostet auch den Führerschein.
Der Vorfall zeigt: Zeugen sind wichtig.
Sie helfen, Gefahren zu stoppen.
Die Polizei stellt die Unfallfahrer dann zur Rede.
Ende des Artikels.
Autor: Blaulichtreport
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: So, 11. Mai um 05:54 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.