NRW erleichtert Ehrenamtskarte

Mindeststundenzahl gesenkt und Aufwandsentschädigungen erlaubt – mehr Flexibilität für Ehrenamtliche

Nordrhein-Westfalen lockert Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte

Das Land NRW senkt die Mindeststundenzahl für die Ehrenamtskarte von fünf auf etwa vier Wochenstunden, um flexibles Engagement besser zu würdigen. Zudem dürfen Ehrenamtliche künftig Aufwandsentschädigungen innerhalb der steuerlichen Freibeträge erhalten. Die Karte bietet zahlreiche Vergünstigungen bei über 5.000 Partnern und ist seit 2008 ein anerkanntes Zeichen gesellschaftlicher Wertschätzung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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