NRW erleichtert Ehrenamtskarte
Mindeststundenzahl gesenkt und Aufwandsentschädigungen erlaubt – mehr Flexibilität für EhrenamtlicheNordrhein-Westfalen lockert Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte
Das Land NRW senkt die Mindeststundenzahl für die Ehrenamtskarte von fünf auf etwa vier Wochenstunden, um flexibles Engagement besser zu würdigen. Zudem dürfen Ehrenamtliche künftig Aufwandsentschädigungen innerhalb der steuerlichen Freibeträge erhalten. Die Karte bietet zahlreiche Vergünstigungen bei über 5.000 Partnern und ist seit 2008 ein anerkanntes Zeichen gesellschaftlicher Wertschätzung.